IPPC
IPPC steht für International Plant Protection Convention. Das internationale Pflanzenschutzübereinkommen wurde 1951 von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) geschlossen. Ziel der IPPC ist es, den Schutz von Pflanzen und pflanzlichen Ressourcen weltweit zu gewährleisten und die Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten, die Pflanzen bedrohen, zu verhindern. Die IPPC zählt heute über 180 Vertragsstaaten, darunter fast alle Länder der Welt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, nationale Pflanzenschutzorganisationen zu etablieren, um den Pflanzenschutz auf nationaler Ebene zu regeln und zu koordinieren. Auf internationaler Ebene wird die Umsetzung der IPPC durch die Kommission für Phytosanitäre Maßnahmen (CPM) überwacht, welche für die Annahme von Standards, die Förderung des internationalen Dialogs und die Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen zuständig ist.
Das IPPC-Abkommen ist von zentraler Bedeutung im internationalen Pflanzenschutz und spielt eine entscheidende Rolle im globalen Handel mit pflanzlichen Erzeugnissen. Das Regelwerk umfasst unter anderem Bestimmungen zur Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenprodukten, die im internationalen Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen zusammengefasst werden. Im Kern beinhaltet dieser Standard Vorschriften zur Einfuhr sowie Bestimmungen zur Quarantäne.
IPPC-Standard bei Paletten
Das IPPC-Abkommen beinhaltet unter anderem eine Regelung für den Export von Verpackungsmaterial aus Holz. Diese Regelung wird unter der ISPM15 festgehalten und gilt als Standard bei Holzverpackungen. Unter die IPPC-Regelung fallen Paletten, Kisten, Kabeltrommeln, Spulenkörper und auch Stauholz. Mit dem Standard soll verhindert werden, dass Holzschädlinge in fremde Ökosysteme importiert werden. Entsprechend der ISPM15-Regelung muss das Holz in Form von Paletten oder Kisten, einer speziellen Behandlung unterzogen werden, um für den Export geeignet zu sein. Entspricht die Holzverpackung den Anforderungen, wird sie mit einem IPPC-Stempel gekennzeichnet. Diesen IPPC-Stempel finden Sie beispielsweise an Europaletten, da diese auch international eingesetzt werden.
Zuständig für die Umsetzung und auch Einhaltung der IPPC-Regelungen in Deutschland sind verschiedene Institutionen. Dazu zählen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Julius Kühn-Institut, die Länderreferenzen Pflanzenschutz der Ministerien der Bundesländer sowie die Pflanzenschutzdienste der einzelnen Bundesländer.
IPPC-Einfuhrbestimmungen
Die IPPC-Einfuhrbestimmungen für Paletten enthalten folgende Anforderungen, die für Verpackungen aus Laub- und Nadelholz gelten:
1. Die Rinde muss entfernt werden und das Holz muss von Insektenbefall befreit sein.
2. Das Holz muss einer IPPC-Behandlung unterzogen werden, die vorsieht, das Holz für mindestens 30 Minuten bei einer Kerntemperatur von 56 Grad mit Hitze zu behandeln.
3. Das Verpackungsmaterial muss mit einem IPPC-Stempel versehen werden, der Angaben zum Behandlungsverfahren, Herkunftsland sowie Registriernummer des Behandlungsbetriebes und dem überwachenden Pflanzenschutzdienst beinhaltet.
4. Die Verwendung von roter Farbe ist nicht gestattet.
5. Eine IPPC-Verpackung benötigt kein zusätzliches Pflanzengesundheitszeugnis.