ISPM-15

ISPM ist die Abkürzung für einen internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen. Speziell bezieht sich der Standard ISPM-15 auf Maßnahmen für Verpackungsmaterial aus Holz im internationalen Handel. Verabschiedet wurde die ISPM-15 Regelung 2002 aufgrund des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens. Sie zielt darauf ab, die Verbreitung von Schädlingen und Krankheiten, die über Holzverpackungen beim Import in andere Ökosysteme gelangen können, zu verhindern. Die Schädlinge können nicht nur erheblichen Schaden in Wäldern und der Landwirtschaft verursachen, sondern auch die ökologische sowie wirtschaftliche Stabilität gefährden.

Der ISPM-15 Standard ist Teil der International Plant Protection Convention, kurz IPPC. In Deutschland ist der ISPM-15 Standard in der „Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im Internationalen Handel“ festgelegt. Die Richtlinie hält sich dabei an die internationalen Vorgaben und schreibt fest, welches Verpackungsmaterial aus Holz besonderen Behandlungsauflagen unterliegt. Darunter fällt Verpackungsmaterial, das gänzlich oder zum Teil aus Massivholz gefertigt wurde. Kisten, Stauholz, Kabeltrommeln und Spulenkörper sind ebenso betroffen wie Paletten. Ausgenommen sind hingegen Verpackungsmaterialien, die aus Holzwerkstoffen wie Sperrholz oder Spanplatten gefertigt wurden. Mit der Bedingung, dass diese unter Verwendung von Klebstoffen, Hitze oder Druck verarbeitet wurden.

Behandlungsanforderungen nach ISPM-15

Der ISPM-15 Standard legt mehrere Behandlungsverfahren fest, die für Verpackungsmaterial aus Holz gelten. Die Hitzebehandlung sowie die Begasung mit Methylbromid sind die zwei häufigsten Methoden zur Bearbeitung des Holzes für den Export, wobei die Variante mit Methylbromid in der EU seit 2010 nicht mehr zulässig ist. Bei der Hitzebehandlung, auch Heat Treatment genannt, wird das Holz auf eine Mindesttemperatur von 56 Grad Celsius erhitzt. Mindestens 30 Minuten lang muss die Temperatur bis zum Kern des Holzes gehalten werden. Dabei werden Schädlinge sowie die Eier effektiv abgetötet. Eine ebenso effektive Methode stellt die Begasung mit Methylbromid dar. Bei dieser Methode werden die Schädlinge mittels des Gases unter einer festgeschriebenen Konzentration sowie Dauer vernichtet. Obwohl diese Behandlungsmethode in der EU nicht mehr zulässig ist, werden Holzverpackungen, die vor 2010 damit behandelt wurden oder aus Drittländern stammen, noch heute anerkannt und eingesetzt. Der ISPM-15 Standard lässt zudem weitere Behandlungen, wie die technische Trocknung, die Mikrowellenbehandlung oder aber die Behandlung mit Sulfuryfluorid zu.

Zudem muss das Verpackungsmaterial aus entrindetem Holz hergestellt werden und eine autorisierte Markierung gemäß des Pflanzenschutzdienstes des Exportlandes, die dauerhaft an zwei Seiten des Verpackungsmaterials gut lesbar ist, angebracht werden. Die Markierung umfasst neben dem IPPC-Logo den ISO Code des Herstellerlandes, gegebenenfalls die Abkürzung für das Bundesland, eine Registriernummer, die individuell für jeden Behandlungs- oder Herstellerbetrieb vergeben wird, sowie die Abkürzung der Behandlungsmethode.

ISPM-15 Standard für Paletten

Die ISPM-15 Vorschrift gilt ebenso für Paletten, die eigens für den Transport ins Ausland, vor allem in Nicht-EU-Länder, gedacht sind. Sind die Paletten nicht korrekt nach ISPM-15 behandelt worden und werden in ein Land exportiert, die den ISPM-15 Standard ebenfalls nutzt, können diese zum einen auf Kosten des Versenders nachbehandelt oder bereits vom Zoll samt der Ware abgelehnt werden.

Paletten Concept ist sich diesem Standard bewusst und nutzt für den Transport ins Ausland ebensolche Paletten. Zudem bieten wir Ihnen beispielsweise Chemiepaletten, die vor allem auf internationaler Ebene genutzt werden, in ISPM-15 Standard an.